12.10.2016 Hessisches Ministerium der Justiz


Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat sich heute erneut für ein Verbot von Kinderehen in Deutschland stark gemacht. „Kinderehen darf es in Deutschland nicht geben“, so die Ministerin am Rande des Plenums.

Hessen: Justizministerium für Verbot von Kinderehen in Deutschland

Portrait Justizministerin Eva Kühne-Hörmann
© HMdJ

Bereits im Juni 2016 forderte auch auf Drängen Hessens die Justizministerkonferenz den Bundesjustizminister auf, schnellstmöglich eine Lösung vorzuschlagen. Hessen beteiligt sich an der daraufhin eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Keine Kinderehen

„An dem Ziel Kinderehen zu verbieten, darf es keine Zweifel geben. Auch nicht daran, dass wir die deutschen Regelungen einer kritischen Überprüfung unterziehen müssen. Denn auch in Deutschland kann man mit Zustimmung des Familiengerichts bereits mit 16 Jahren, also als Minderjähriger, eine Ehe eingehen. Diese Sonderregelung ist historisch begründet und gehört im Zuge der aktuellen Diskussion ebenfalls auf den Prüfstand. Ich führe diese Diskussion mit dem Ziel, das Ehemündigkeitsalter an die Volljährigkeit zu knüpfen“, so die Justizministerin, die ergänzte: „Wenn man als junger Minderjähriger mit guter Begründung noch nicht einmal ein Bier kaufen oder einen Mietvertrag unterschreiben darf, warum sollte der Gesetzgeber es dann zulassen, dass Kinder an eine solch weitgehende Entscheidung wie der Ehe gebunden sind?“.

Spätestens mit der Einreise hunderttausender Flüchtlinge im letzten Jahr, kam das Phänomen der Kinderehen nach Deutschland und steht seitdem auf der rechtspolitischen Tagesordnung. Bundesweit rechnet man mit einer vierstelligen Anzahl von Kinderehen. Oft sind sehr junge Mädchen mit älteren Männern verheiratet. Nicht selten sind die Mädchen unter 14 Jahre alt und in ihren Herkunftsländern legal verheiratet worden. Nach internationalem Privatrecht haben diese Eheleute derzeit einen Anspruch auf Anerkennung ihrer Ehe in Deutschland. Oftmals kommen diese Sachverhalte aber gar nicht zu den Familiengerichten, weil es automatisch kein Anerkennungsverfahren für im Ausland geschlossene Ehen gibt.

Rechtssicherheit und Klarheit schaffen

„Sicherlich ist dies kein einfaches rechtliches Problem. Denn man muss auch den  internationalen Kontext in den Blick nehmen. Nationale Alleingänge bringen wenig und liefen zudem Gefahr, auch Nachteile für im Ausland lebende Deutsche mit sich zu bringen. Wir müssen aber einen Weg finden, das Kindeswohl in solchen Konstellationen zu schützen. Ein gangbarer Weg wäre zum Beispiel, die Jugendämter zu verpflichten, regelmäßig bei den Gerichten die Aufhebung solcher Kinderehen zu beantragen. Durch eine einzelfallbezogene gerichtliche Entscheidung würden wir auf diese Weise Rechtssicherheit und Klarheit schaffen“, so Eva Kühne-Hörmann.

Keine Verzögerungstaktik

Mit Blick auf Berlin warnte die Ministerin vor einer Verzögerungstaktik des Bundesjustizministers: „Seit Monaten diskutieren wir dieses Problemfeld, seit Monaten zieht sich das Bundesjustizministerium darauf zurück, Bedenken zu formulieren. Man kann den Eindruck gewinnen, als wolle Heiko Maas das Thema aussitzen“, so Kühne-Hörmann, die die Initiative der Bundestagsfraktionen noch in diesem Jahr zu einer Einigung zu kommen, ausdrücklich begrüßte: „Auch bei der Reform des Sexualstrafrechts bedurfte es den Schulterschluss der Länder mit den Bundestagsfraktionen, um eine echte ‚Nein heißt Nein‘- Lösung zu erreichen. Beim Verbot von Kinderehen bedarf es offenbar erneut eines solchen Drucks, damit etwas geschieht“, so die Ministerin.