Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif
Nachfolgend ein Beitrag vom 10.4.2017 von Dürr, jurisPR-SteuerR 15/2017 Anm. 5 Leitsätze 1. Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif ist verfassungsgemäß. 2. Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen um die