Rechtsanwaltshaftung: Sorgfaltspflichtverletzung bei Abschluss eines gegen die unbeschränkte Testierfähigkeit verstoßenden Prozessvergleichs
OLG Zweibrücken, Urteil vom 11. Juli 2014 – 2 U 32/13 –, juris Leitsatz 1. Ein Rechtsanwalt darf seinem Mandanten nicht zum Abschluss eines Prozessvergleichs raten, der eine gem. § 2302 BGB nichtige Verpflichtung zur Errichtung einer