Erlangung einer Erbenstellung nach Minderjährigenadoption
OLG Köln, Beschluss vom 13. August 2014 – I-2 Wx 220/14, 2 Wx 220/14 –, juris Leitsatz Einer vor dem 1. Januar 1977 durchgeführten Minderjährigenadoption kommt grundsätzlich nur eine schwache Wirkung zu; eine Verwandtschaft zwischen dem Angenommenen