OLG Hamm, Urteil vom 22. Juli 2014 – I-10 U 17/14, 10 U 17/14 –, juris

Orientierungssatz

Die Erbengemeinschaft hat gegen einen Miterben, der nicht Erbschaftsbesitzer ist, keinen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über alle beim Erbfall vorhandenen Gegenstände und Forderungen.