Auskunftspflicht nach § 2057 BGB umfasst auch potentiell ausgleichungspflichtige Zuwendungen
AG Bingen, Urteil vom 07. November 2014 – 21 C 121/13 –, juris Leitsatz Die in § 2057 BGB normierte Auskunftspflicht erstreckt sich auf sämtliche Zuwendungen, welche potenziell gemäß den §§ 2050ff BGB auszugleichen sein können. Dies