Steuerbefreiung für Familienheime gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG: unentgeltliche Überlassung keine Selbstnutzung, gelegentliche Nutzung nicht ausreichend
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24. März 2015 – 1 K 118/15 –, juris Orientierungssatz 1. Die unentgeltliche Überlassung eines Wohnungseigentumsanteils durch den Erwerber an die Mutter stellt keine Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 13 Abs.