OLG München, Beschluss vom 23. Februar 2015 – 31 Wx 459/14 –, juris

Leitsatz

Eine Pflichtteilsklausel in Kombination mit der Anordnung der Gleichbehandlung der gemeinsamen Kinder kann für die wechselbezügliche Anordnung von deren Einsetzung als Schlusserben sprechen.