BGH, Verhandlungstermin am 2. Juni 2017 zur Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage
BGH, Pressemitteilung vom 23.05.2017 Die Parteien sind Eigentümer aneinandergrenzender Grundstücke in Hanglage in Bayern. Das Grundstück des Klägers liegt höher als das der Beklagten. Zwischen den Grundstücken befindet sich eine ca. 1 m bis 1,25