Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden
LEXinform 0446899 Oberlandesgericht Hamm, 8-U-18/17, Pressemitteilung vom 02.08.2017 Das Erreichen eines Alters von 60 Jahren kann im Dienstvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer als Altersgrenze vereinbart werden, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Wenn gewährleistet ist, dass dem