Vereinsregistersache: Keine Amtslöschung eines als gemeinnützig anerkannten Kita-Vereins
Nachfolgend ein Beitrag vom 21.8.2017 von Fischer, jurisPR-SteuerR 34/2017 Anm. 1 Leitsatz Die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig i.S.d. §§ 51 ff. AO hat Indizwirkung dafür, dass er nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist