Selbsthilfe bei Wegschieben eines die Ausfahrt zuparkenden Autos zulässig
Das AG München hat entschieden, dass der Mieter einer Garage ein davor geparktes und die Zufahrt versperrendes Auto aufgrund besitzrechtlicher Selbsthilfe selbst beiseite schieben darf und der Eigentümer des Autos keinen Anspruch auf Ersatz