Besondere Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in vermögensverwaltende Personengesellschaft
Der BFH hat seine bisherige Rechtsauffassung gelockert und entschieden, dass einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eintritt, der auf ihn entfallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen