Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen Vermögensabschöpfungsrecht teilweise verfassungswidrig
Der BGH erachtet die Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen Vermögensabschöpfungsrecht in einem Teilbereich für verfassungswidrig. Das LG Oldenburg hatte zwei Angeklagte von Vorwürfen des Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz freigesprochen. Darüber hinaus hatte es gegen die