Neue ein­heit­li­che Auf­sicht für Fi­nanz­an­la­gen­ver­mitt­ler: Stär­kung des Ver­brau­cher­schut­zes bei Geld­an­lagen

Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung vom 11.3.2020 Das Bundeskabinett hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Das Bundeskabinett hat am 11. März