BGH bestätigt im „Berliner Raser-Fall“ im zweiten Rechtsgang die Verurteilung des den Unfall verursachenden Angeklagten wegen Mordes

BGH, Pressemitteilung vom 18.06.2020 4 StR 482/19 – Urteil vom 18. Juni 2020 Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revisionen der beiden zur Tatzeit 24 und 26 Jahre