Unwirksamkeit einer Minderjährigenehe
Nachfolgend ein Beitrag vom 26.2.2019 von Adamus, jurisPR-FamR 4/2019 Anm. 1 Orientierungssätze zur Anmerkung 1. Eine nach ausländischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe mit einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen ist nach Art. 13 Abs. 3 EGBGB