Korrekturbefugnis gemäß § 129 AO bei nachträglichen Ermittlungen des Finanzamts

Nachfolgend ein Beitrag vom 4.2.2019 von Steinhauff, jurisPR-SteuerR 5/2019 Anm. 1 Leitsatz Sachverhaltsermittlungen des Finanzamts, die erst nach Bekanntgabe eines Bescheids aufgrund einer später erhaltenen Kontrollmitteilung zu bestimmten Einkünften erfolgen, stehen der Korrekturbefugnis des