Gebrauchtwagenkauf: Mängelhaftung des Verkäufers
Das OLG Oldenburg hat sich mit der Frage befasst, ob ein Gebrauchtwagenhändler, der im Namen einer Privatperson ein Auto verkauft, Gewährleistungsansprüche wirksam ausschließen kann, wenn für den Käufer nicht ersichtlich ist, wer der Vertragspartner