Abflammen von Unkraut mit Gasbrenner bei windigem Wetter grob fahrlässig

Das OLG Celle hat entschieden, dass das Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter grob fahrlässig ist, so dass der Wohngebäudeversicherer die Leistung im Schadenfall kürzen kann. Der Kläger, der für sein