Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt

Das BVerwG hat entschieden, dass mit der Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C (LKW) die Fahreignung des Inhabers bestätigt wird; diese Bestätigung umfasst auch die hierfür vorausgesetzte Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse