Dünndarmverschluss zu spät behandelt – 90.000 Euro Schmerzensgeld

OLG Hamm, Pressemitteilung vom 6.3.2015 Eine Patientin kann vom Krankenhaus und vom verantwortlichen Arzt 90.000 Euro Schmerzensgeld beanspruchen, weil ein Dünndarmverschluss zu spät erkannt und behandelt wurde und ihre Gesundheit aufgrund dieses groben Behandlungsfehlers