Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft
Nachfolgend ein Beitrag vom 14.12.2018 von Leitsatz Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen