Akteneinsicht: Die Uneinigkeit wird fortgesetzt

Nachfolgend ein Beitrag vom 4.10.2018 von Krenberger, jurisPR-VerkR 20/2018 Anm. 5 Leitsatz Keine Verletzung der Rechte des Betroffenen bei in der Hauptverhandlung abgelehntem Antrag auf Herausgabe der sich nicht bei der Akte befindlichen Messdatei