Verantwortlichkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft für erforderliche Überprüfung der Trinkwasseranlage
Nachfolgend ein Beitrag vom 7.4.2016 von Jahreis, jurisPR-MietR 7/2016 Anm. 6 Leitsätze 1. Für die nach der Trinkwasserverordnung erforderliche Überprüfung der Trinkwasseranlage in dem Hausanwesen einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind nicht die vermietenden Wohnungseigentümer verantwortlich, sondern die