Berufsunfähigkeitsrente nach versicherungsförmiger Lösung
Nachfolgend ein Beitrag vom 31.8.2016 von Langohr-Plato, jurisPR-ArbR 35/2016 Anm. 6 Leitsatz Das Verlangen des Arbeitgebers nach der versicherungsförmigen Lösung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG kann bereits vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses