Berlin (DAV). Die Zahl der Unfälle mit Radfahrern steigt von Jahr zu Jahr an. Ein Grund ist auch die zunehmende Zahl von kaputten Radwegen. Im Falle eines Unfalles können Radfahrer aber selten mit Schadenersatz rechnen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert.
„Die Gerichte sind gegenüber den Kommunen, die für die Unterhaltung und somit Sicherheit auf Radwegen zuständig sind, sehr nachsichtig“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Meist urteilen die Richter zu Ungunsten der verunfallten Radfahrer mit dem Hinweis, die Schäden wären ja erkennbar gewesen.
Radfahrer sind nicht verpflichtet, auf einem Radweg zu fahren, wenn dieser erkennbare Schäden aufweist. „Es reicht aber nicht, dass nur an einzelnen Stelle der Belag kaputt ist“, weist Swen Walentowski auf die geltende Rechtslage hin.
Weitere Informationen über Schäden auf Radwegen und die rechtlichen Vorschriften finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.
DAV, Pressemitteilung vom