Markenrecht: Beschreibende Benutzung beim Porsche-Tuning
Nachfolgend ein Beitrag vom 23.10.2015 von Telle, jurisPR-ITR 21/2015 Anm. 5 Leitsätze Tuning 1. Eine gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG zulässige Angabe liegt vor, wenn ein Fahrzeug (hier: Porsche) nach seinem Inverkehrbringen von einem Tuning-Unternehmen