Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden
Beschluss vom 24. Juni 2014 1 BvR 2926/13 Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt auch familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind. Dies hat der