Entscheidung über bedingte Entlassung ohne Bekanntgabe der vollzuglichen Stellungnahme
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03. August 2017 – 2 Ws 225/17 –, juris Orientierungssatz Unterlässt die Strafvollstreckungskammer vor der Entscheidung nach § 57 StGB dem Verurteilten die Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt bekannt zu geben und zum