Irreführende Rechtsbehelfsbelehrung der Familienkassen setzt Einspruchsfrist nicht in Gang
Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 09. Januar 2014 (3 K 742/13 KG,AO ) entschieden, dass eine von den Familienkassen vielfach verwendete Rechtsbehelfsbelehrung irreführend ist und daher die