Verjährungshemmende Wirkung einer Fahndungsprüfung
Nachfolgend ein Beitrag vom 2.5.2016 von Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 18/2016 Anm. 2 Leitsätze 1. Voraussetzung für die verjährungshemmende Wirkung der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch die Steuerfahndung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO ist, dass