Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos
BGH, Pressemitteilung vom 21.12.2016 Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 177/16 Das Amtsgericht München hatte den Angeklagten von dem Vorwurf eines Vergehens nach § 42 StAG aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Nach den Feststellungen