Privatinsolvenz – Prozesskostenhilfe
LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2015 – 10 Ta 1125/15 –, juris Leitsatz Weder der Antrag auf Privatinsolvenz noch die Eröffnung der Privatinsolvenz stehen einer Ratenzahlung im Rahmen der Prozesskostenhilfe automatisch entgegen.