Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 20. Mai 2015 das Ergebnis der Trilogverhandlungen zum Änderungsvorschlag der Verordnung Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren formell angenommen. Die Änderungen betreffen insbesondere die maßvolle Erweiterung des Anwendungsbereichs, die Vorschriften zur Gewährleistung einer korrekten Zuständigkeitsbestimmung, die Einführung vernetzter Insolvenzregister sowie die Verankerung von Mechanismen für eine erleichterte Bewältigung von Konzerninsolvenzen (siehe auch DAV-Stellungnahme Nr. 39/2013). Justizkommissarin Vera Jourová kündigte bereits an, dass diese Reform nur ein erster Schritt sei. Aktuell würden die Reaktionen der Mitgliedstaaten auf die Empfehlung für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen beobachtet. Zudem werde sich die Kommission vertieft mit dem Thema Verbraucherinsolvenz beschäftigen. In diesem Zusammenhang werden die Ergebnisse einer rechtsvergleichenden Studie für Januar 2016 erwartet.Zusammenhang werden die Ergebnisse einer rechtsvergleichenden Studie für Januar 2016 erwartet.
© Deutscher Anwaltverein, AnwBl 2015, M192
Von Carsten Oehlmann|2015-09-19T12:50:55+02:00Samstag, 20. Juni 2015|Kategorien: Insolvenzrecht|Kommentare deaktiviert für Europäische Insolvenzverordnung
Ähnliche Beiträge
Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Freitag, 14. Dezember 2018
Kein Insolvenzgeld bei bereits bestehender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Dienstag, 13. November 2018