Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 Sa 49/10 Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes