Privathaushalt als „Betrieb“ i.S.d. §§ 1 Abs. 1, 23 KSchG?
Nachfolgend ein Beitrag vom 03.08.2016 von Gravenhorst, jurisPR-ArbR 31/2016 Anm. 4 Leitsätze 1. Ein Privathaushalt stellt unabhängig von der Anzahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer keinen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1