Gemeinde haftet für Bodenloch auf Parkstreifen
Naumburg/Berlin (DAV). Wenn durch Löcher auf dem Parkstreifen Autos beschädigt werden, muss unter Umständen die Gemeinde haften. Es stellt einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar, wenn nach dem Fällen eines Baumes auf einem unbefestigten Parkstreifen