BGH entscheidet über Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erstmals über die Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt entschieden. Mit Beschluss vom 31. Oktober 2005 bestellte das Insolvenzgericht den Kläger