OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Juli 2006 – 18 U 96/05 –, juris


Leitsatz

Der Käufer unterläuft die Möglichkeit des Verkäufers zur Nacherfüllung, wenn er nicht unverzüglich über festgestellte Beschwerden des gekauften Reitpferdes informierte und zur Nacherfüllung auffordert, sondern das Tier seinerseits zunächst durch einen Tierarzt behandeln lässt.