LG Stade, Urteil vom 24. Mai 2006 – 2 O 212/04 –, juris


 

Orientierungssatz

Der Verkauf eines Springpferdes an einen 68jährigen erfahrenen Amateur-Springreiter beinhaltet eine Beschaffenheitsvereinbarung, wonach das Pferd als Springpferd geeignet sein muss. Dagegen schuldet der Verkäufer mangels darüber hinausgehender konkreter Vereinbarungen nicht die Lieferung eines Pferdes, das praktisch ohne Anleitung und unabhängig vom Verhalten des Reiters jeden Parcours springt.