Der 71. DJT hat sich unter anderem eine Reform des Systems der Personengesellschaften auf die Fahnen geschrieben – davon betroffen wäre auch das anwaltliche Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Martin Henssler stellt für die Abteilung Wirtschaftsrecht eine Reihe von Forderungen auf. Die KG und GmbH & Co. KG sollten allen freien Berufen zur Verfügung stehen. Die Trennung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Personengesellschaften sei nicht mehr zeitgemäß. Reformbedarf bestünde auch im Berufsrecht der freien Berufe. Träger von Berufspflichten sollten – neben den Gesellschaftern – die Berufsausübungsgesellschaften selbst sein. Plädiert wird auch dafür, den Kreis der sozietätsfähigen Berufe für alle Tätigkeiten zu öffnen, die der jeweilige Berufsangehörige auch als Zweitberuf ausüben dürfte.

Quelle:

DAV-Depesche
DeutscherAnwaltVerein

Nr. 36/16
15. September 2016