OLG München, Urteil vom 02. Mai 2012 – 15 U 1624/11 Rae, 15 U 1624/11 –, juris

Orientierungssatz

Soll ein Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet werden, müssen dem Mandanten die Chancen und Risiken der Prozessführung verdeutlicht werden, also die Aussichten, den Prozess zu gewinnen oder zu verlieren, um ihm eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will. Weiter muss der Mandant über Inhalt und Tragweite des beabsichtigten Vergleichs informiert werden.