Mühlhausen. In einem vor dem Landgericht in Potsdam geführten Kartellrechtsverfahren musste die Radeberger-Brauerei klein beigeben. Die Mühlhäuser Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Oehlmann hatte einen in der Nähe von Berlin ansässigen Getränkefachgroßhändler gegen die nahezu übermächtige Brauerei vertreten. Dieses zur Oetker-Gruppe zählende Unternehmen ist mit weltweit 2 Milliarden Umsatz die führende Brauerei in Deutschland. Im Großraum Berlin existiert praktisch keine Brauerei, die nicht der Radeberger-Gruppe zuzurechnen ist. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbietet derartigen marktbeherrschenden Unternehmen jedoch die Ausnutzung ihrer Marktmacht.
Die Brauerei hatte ursprünglich den bestehenden Belieferungsvertrag mit dem Getränkehändler gekündigt und wollte dessen Kunden auf eine Tochtergesellschaft überleiten. Daneben machte sie Schadenersatzansprüche in nennenswert sechsstelliger Größenordnung geltend. Dies ließ sich der Getränkehändler jedoch nicht gefallen und führte einen Prozess über 2 Instanzen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in Frankfurt, am Hauptsitz der Brauerei, den er nach mehreren Jahren in Begleitung der Kanzlei Oehlmann gewann. In der Zwischenzeit verweigerte die Brauerei die Belieferung insbesondere mit Berliner Bieren und untersagte auch anderen Händlern die Belieferung, wodurch etliche Kunden des Getränkehändlers abzuspringen drohten. Da fasste sich der Getränkehändler wiederum ein Herz und strengte ein neuerliches Verfahren gegen die Radeberger-Brauerei an, diesmal vor dem Landgericht in Potsdam.
„Kartellrechtsverfahren sind die Königsdisziplin im Handels- und Wirtschaftsrecht“, so der Inhaber der Mühlhäuser Kanzlei, RA Carsten Oehlmann. „Da geht es nicht nur um sorgfältigste Aufbereitung des Sachverhalts, sondern ebenso um die juristische Recherche und die Strategie der Prozessführung. Auf der Gegenseite sind in der Regel die Topkanzleien der deutschen Anwaltschaft mit Heerscharen von Anwälten. Da wird einem schon manchmal ganz anders“, so Oehlmann weiter. „Ein derartiges Verfahren kann man nur im Team führen. So haben wir mit zwei Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht, neben mir mein Kollege RA Thomas Hansen, und einer dritten Kollegin das gesamte Verfahren vorbereitet und durchgezogen.“ Das Verfahren stand lange Zeit auf der Kippe, bis der entscheidende Durchbruch gelang und die Radeberger-Brauerei einknickte. Jetzt wird der Getränkefachgroßhändler wieder vollumfänglich mit allen Produkten beliefert.
Anmerkung: Zu den Hintergründen der bei dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main geführten Verfahren verhält sich dieser Beitrag.