Pressemitteilung des DAV vom 21.1.2016:

Bislang war umstritten, wann eine Vergütungsvereinbarung von anderen Vereinbarungen „deutlich abgesetzt“ sei (§ 3a RVG). Der BGH hat nun entschieden, dass dies dann der Fall ist, wenn der Vertrag die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Abschnitt oder Paragraphen regle und die Vergütungsvereinbarung optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen – mit Ausnahme der Auftragserteilung – abgegrenzt sei (BGH, Urt. v. 3. Dezember 2015 – IX ZR 40/15).

Die Entscheidung wird das Anwaltsblatt im März-Heft veröffentlichen. Der Volltext ist als AnwBl Online 2016, 125 bereits unter www.anwaltsblatt.de abrufbar.