Die Bundesländer klagten noch im Vorfeld der letzten Gebührenrechtsnovelle (durch das 2. KostRMoG zum 1. August 2013) über die starke Belastung der öffentlichen Kassen durch Ausgaben für Beratungshilfe und PKH. Die neueste Statistik des Bundesamtes für Justiz belegt für das Jahr 2015 nun eine gegenteilige Entwicklung: Mit Gesamtausgaben von 69,6 Mio. EUR liegen die bundesweiten Ausgaben für Beratungshilfe um 4,62 Mio EUR unter den Ausgaben für 2014, ein Minus von 6,2 %. Das ist der niedrigste Wert seit 2005 (damals 63,56 Mio. EUR Ausgaben). Details zur Statistik 2015 und eine Übersicht der Entwicklung von 1981 bis 2015 finden Sie hier.

Quelle:

DAV-Depesche
DeutscherAnwaltVerein

Nr. 34/16
1. September 2016