Nachfolgend ein Beitrag vom 27.10.2014 in

Wieder ein neuer Fachanwalt in Mühlhäuser Kanzlei Oehlmann

Unternehmensnachfolge jetzt komplett aus einer Hand

Mühlhausen – Das Tempo ist rasant, mit dem die Mühlhäuser Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Oehlmann ihre Qualifizierungsoffensive betreibt. „Wir sind zwar seit mehr als 20 Jahren am Markt und verfügen daher über einen in der Region fast beispiellosen Erfahrungshorizont. Es hat jedoch einen Wandel in der Wahrnehmung der Mandanten gegeben“,  so der Inhaber der aus insgesamt vier Fachanwälten bestehenden Kanzlei, RA Carsten Oehlmann.

Wieder ein neuer Fachanwalt in Mühlhäuser Kanzlei Oehlmann

Die Kanzlei Oehlmann ist eine überregional tätige Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei mit Hauptsitz in Mühlhausen, Am Stadtwald 27.

„Heute suchen die Mandanten gezielt nach ausgewiesenen Fachanwälten in den einschlägigen Rechtsgebieten. Diesem Trend mussten wir natürlich Folge leisten“, so Oehlmann weiter. Mittlerweile verfügt die Kanzlei über insgesamt vier Fachanwaltschaften, die teilweise doppelt besetzt sind, so z.B. der Bereich des Steuerrechts.

Der Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts wird durch den Kanzleiinhaber Carsten Oehlmann abgedeckt: „Ich bekomme da jedoch alsbald Verstärkung, denn auch der Kollege RA Thomas Hansen hat die Voraussetzungen längst erfüllt und daher den entsprechenden Antrag gestellt.“

Eines Antrages bedarf es hinsichtlich des weiteren Bereiches des Miet- und Wohnungseigentumsrechts durch RA Matthias Frank nicht mehr, denn ihm wurde in der vergangenen Woche der entsprechende Fachanwaltstitel verliehen. Weitere Lehrgänge in den Bereichen des Arbeitsrechtes und des Strafrechtes wurden bereits oder werden aktuell absolviert.

Im Bereich Erbrecht ist die vierte Anwältin im Bunde, RAin Birgit Oehlmann, nach wie vor die einzige Fachanwältin im gesamten Landgerichtsbezirk Mühlhausen. Aber auch sie bekommt Konkurrenz, denn ihr Ehemann und Kanzleiinhaber will es ihr nachtun. „Ich besuche gerade diesen weiteren Fachanwaltslehrgang, um die theoretischen Fachkenntnisse nachzuweisen, den notwendigen Nachweis der praktischen Kenntnisse, an dem es bei vielen Absolventen scheitert, habe ich längst in der Schublade,“ sagte uns RA Carsten Oehlmann und weiter: „Mit der „Sammlung von Titeln“ ist es jedoch nicht getan, wenn die Mandanten daraus keinen konkreten Mehrwert erhalten.

Allein das Beispiel der Unternehmensnachfolge zeigt deutlich, dass ohne fachübergreifende Kenntnisse exakt in den durch die Kanzlei abgedeckten Fachgebieten eine ordnungsgemäße Nachfolgeplanung überhaupt nicht seriös darstellbar ist. Und gerade weil das nicht immer einfach ist und „klassische“ Steuerberater damit oft schlichtweg überfordert sind, wird dieses Thema immer weiter hinaus geschoben. Aber auch dieser Trend kehrt sich nach unseren Erfahrungen gerade um, mehr und mehr Steuerberater suchen Kontakt zu unserer Kanzlei und wir lösen die Aufgabe dann gemeinsam.“

Näheres zu dem umfangreichen Dienstleistungsangebot der Kanzlei erfahren Sie unter www.rae-oehlmann.de und www.mein-steuerrechtanwalt.de.