OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Januar 2014 – StO 1/13 –, juris

Leitsatz

Der auf einem Kanzleischild angebrachte Zusatz „Rechtsschutz gegen Finanzämter“ stellt keine über die berufliche Tätigkeit des Steuerberaters in Form und Inhalt sachlich unterrichtende Werbung im Sinne von 57a StBerG dar. Seine Verwendung verstößt gegen die Berufspflichten des Steuerberaters.