Zum Beitrag „Urban Legend-Check I: „Anwälte sind die schlechteren Juristen“ von Prof. Dr. Matthias Kilian im Mai-Heft des Anwaltsblatts (AnwBl 2014, 398):

Nach meiner nunmehr 50-jährigen Erfahrung als Rechtsanwalt (und 30 Jahren als Notar) trifft es zu, dass die erfolgreichen Anwälte nicht nur hervorragende Juristen, sondern gleichzeitig gute Kaufleute und Organisatoren sowie mit mandantenpsychologischen Fähigkeiten ausgestattet sind. Der Richter muss in der Regel nur ein guter Jurist sein. Um sein Gehalt, seine Pension, seine Mitarbeiter, Diensträume etc. braucht er sich so gut wie nicht zu kümmern. Ob „das Mittelmaß in die Justiz geht“ (AnwBl 1992, 115), lasse ich dahinstehen. Ich habe jedoch in meinem Berufsleben eine Reihe höchst qualifizierter Juristen im öffentlichen Dienst erlebt.

Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Ulrich Angersbach, Offenbach am Main, ehemaliger Richter am Hessischen Anwaltsgerichtshof

© Deutscher Anwaltverein, Angersbach, AnwBl 2015, M230