Eine vom Deutschen Richterbund in Auftrag gegebene Studie der Kienbaum Consultants International GmbH kommt zu dem Ergebnis, dass die Gehälter von Richtern und Staatsanwälten im Vergleich zu Juristen in Unternehmen und großen Anwaltskanzleien weiter zurückfallen. Verglichen wurde die Entwicklung der Brutto-Einstiegsgehälter in den letzten 25 Jahren. In der Wirtschaft und in den Kanzleien hätten sich die Gehälter verdoppelt, in der Justiz dagegen lediglich um 50% zugelegt. Nach der Studie verdienen Richter und Staatsanwälte zum Berufseinstieg im bundesweiten Durchschnitt 48.000 Euro brutto im Jahr, Juristen mit vergleichbaren Qualifikationen im Unternehmen 87.000 Euro und Anwälte in Großkanzleien 118.000 Euro.

Quelle: DAV-Depesche vom 16.2.2018


Anmerkung: Das Ergebnis der Studie stimmt mit den offenkundigen Wünschen der Auftraggeber überein. Mit der Wirklichkeit hat diese Studie indes nichts zu tun. Berufseinsteiger verdienen weder in Unternehmen, noch in Großkanzleien mehr als Richter oder Staatsanwälte. Erst recht gilt dies, wenn man den tatsächlich geleisteten Stundenaufwand dagegen stellt. Mir sind eine Vielzahl von Fällen bekannt, in denen Volljuristen in Großkanzleien regelmäßig weit mehr als 40 Stunden pro Woche für ihren Arbeitgeber tätig sind. Teilweise ist die Rede von 80 – 100 Stunden pro Woche. Dabei ist mir kein einziger Fall bekannt geworden, in dem ein Einstiegsgehalt oberhalb von 72.000 € pro Jahr gezahlt wurde. Der Regelfall lag da eher bei dem durchschnittlichen Einstiegsgehalt von 48.000 € brutto, das nach der Studie auch bei Richtern und Staatsanwälten anzutreffen sein soll. Natürlich sind diese Erfahrungswerte nicht repräsentativ. Wenn aber diese Erfahrungswerte (in Ost und West) durchgängig weit jenseits der Ergebnisse der Studie sind, beschleichen einen dann schon mehr als deutliche Zweifel an dem Zustandekommen und dem Ergebnis der Studie.

Studie über Gehaltsunterschiede zwischen Justiz und Privatwirtschaft
Carsten OehlmannRechtsanwalt
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